Lohnt sich eine Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung 2025?

Die Über­le­gung, ob sich eine Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung im Jahr 2025 noch lohnt, erfor­dert eine gründ­li­che Abwä­gung der Vor- und Nach­tei­le sowie der aktu­el­len Markt­ent­wick­lun­gen. Eine Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung kom­bi­niert Spar­leis­tun­gen mit einem Todes­fall­schutz und bie­tet in der Regel einen garan­tier­ten Zins­satz. Doch die Attrak­ti­vi­tät die­ser Ver­si­che­rungs­form hat in Zei­ten nied­ri­ger Zin­sen und attrak­ti­ve­rer Anla­ge­al­ter­na­ti­ven abge­nom­men. Der garan­tier­te Zins­satz ist stark gesun­ken, was bedeu­tet, dass die Ren­di­ten im Ver­gleich zu ande­ren Anla­ge­mög­lich­kei­ten oft unbe­frie­di­gend sind. Steu­er­li­che Vor­tei­le kön­nen für bestehen­de Ver­trä­ge attrak­tiv sein, ins­be­son­de­re bei lan­gen Lauf­zei­ten und spe­zi­fi­schen Aus­zah­lungs­zeit­punk­ten. Per­so­nen, die auf Sta­bi­li­tät und Sicher­heit set­zen und kei­nen gro­ßen Wert auf hohe Ren­di­ten legen, könn­ten den­noch von einer Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung pro­fi­tie­ren. Alter­na­ti­ven wie ETFs oder Fonds bie­ten jedoch oft bes­se­re Ren­di­ten, beson­ders für die­je­ni­gen, die bereit sind, ein höhe­res Risi­ko ein­zu­ge­hen. Ange­sichts die­ser Punk­te ist es rat­sam, die indi­vi­du­el­len finan­zi­el­len Zie­le und Risi­ko­be­reit­schaft sorg­fäl­tig zu betrach­ten und mög­li­cher­wei­se pro­fes­sio­nel­len Rat ein­zu­ho­len, bevor man sich für oder gegen eine Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung ent­schei­det.

Was ist eine Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung?

Eine Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung ist ein Ver­si­che­rungs­pro­dukt, das zwei Haupt­funk­tio­nen erfüllt: sie bie­tet sowohl einen finan­zi­el­len Schutz im Todes­fall als auch eine Spar­funk­ti­on für das Alter. Bei die­ser Art von Ver­si­che­rung leis­tet der Ver­si­che­rungs­neh­mer regel­mä­ßig Bei­trä­ge, die sowohl einen Spar­an­teil als auch den Ver­si­che­rungs­schutz ent­hal­ten. Der Spar­an­teil wird in Wert­pa­pie­re inves­tiert und bie­tet die Mög­lich­keit, zusätz­li­che Ren­di­ten zu erzie­len. Zusätz­lich dazu gibt es einen garan­tier­ten Zins­satz auf die Spar­bei­trä­ge, was eine gewis­se finan­zi­el­le Sicher­heit bie­tet. Am Ende der Ver­trags­lauf­zeit erhält der Ver­si­che­rungs­neh­mer das ange­spar­te Kapi­tal zuzüg­lich der erziel­ten Zin­sen. Im Fal­le eines Todes­falls wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit wird eine fest­ge­leg­te Sum­me an die Hin­ter­blie­be­nen aus­ge­zahlt. Die­se dua­le Funk­ti­on macht die Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung zu einer belieb­ten Wahl für Men­schen, die sowohl für ihre Ange­hö­ri­gen finan­zi­el­le Vor­sor­ge tref­fen als auch für das Alter Kapi­tal auf­bau­en möch­ten.

Grund­le­gen­de Funk­tio­nen

Die Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung zeich­net sich durch ihre zwei­fa­che Funk­ti­on aus, die sowohl Spar- als auch Schutz­kom­po­nen­ten umfasst. Ver­si­che­rungs­neh­mer zah­len regel­mä­ßig Bei­trä­ge, die auf zwei Arten ver­wen­det wer­den: Ein Teil dient dem Ver­si­che­rungs­schutz, der im Todes­fall eine ver­trag­lich fest­ge­leg­te Sum­me an die Hin­ter­blie­be­nen aus­zahlt, wäh­rend der ande­re Teil als Spar­an­teil inves­tiert wird. Die­ser Spar­an­teil wird oft in Wert­pa­pie­re ange­legt, was die Chan­ce auf zusätz­li­che Ren­di­ten eröff­net. Zudem gibt es einen garan­tier­ten Zins­satz, der für die Spar­bei­trä­ge gewährt wird und eine gewis­se Pla­nungs­si­cher­heit bie­tet. Über die Lauf­zeit hin­weg kann somit ein Kapi­tal auf­ge­baut wer­den, das ent­we­der in Form einer Ein­mal­aus­zah­lung oder als Ren­te zur Ver­fü­gung steht. Die Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung bie­tet damit eine Kom­bi­na­ti­on aus Risi­ko­ab­si­che­rung und Ver­mö­gens­auf­bau, was sie beson­ders für Per­so­nen inter­es­sant macht, die sowohl Vor­sor­ge für ihre Ange­hö­ri­gen als auch für das eige­ne Alter tref­fen möch­ten.

Zwei-in-eins Ver­si­che­rung

Die Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung ver­eint in einem Pro­dukt zwei wesent­li­che Kom­po­nen­ten: Absi­che­rung und Kapi­tal­auf­bau. Die­se Kom­bi­na­ti­on macht sie zu einer soge­nann­te „Zwei-in-eins-Ver­si­che­rung“. Der ers­te Bestand­teil ist der Risi­ko­schutz, der im Todes­fall des Ver­si­cher­ten die finan­zi­el­len Inter­es­sen der Ange­hö­ri­gen wahrt, indem eine ver­ein­bar­te Sum­me aus­ge­zahlt wird. Der zwei­te Bestand­teil ist die Spar­funk­ti­on, bei der ein Teil der ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge in Kapi­tal­an­la­gen inves­tiert wird, um zusätz­li­ches Kapi­tal für das Alter auf­zu­bau­en. Wäh­rend der Lauf­zeit kön­nen die erziel­ten Über­schüs­se die Ren­di­te erhö­hen, jedoch sind auch Schwan­kun­gen auf­grund eines nied­ri­gen Zins­um­fel­des mög­lich. Die­se dop­pel­te Funk­ti­on macht die Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung ins­be­son­de­re für Men­schen inter­es­sant, die weder ein all­zu hohes Risi­ko ein­ge­hen noch den Über­blick über kom­ple­xe Finanz­märk­te behal­ten möch­ten. Den­noch soll­te man die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen im Zins­markt und damit ein­her­ge­hen­de Gebüh­ren­struk­tur kri­tisch betrach­ten, um zu ent­schei­den, ob die­se Ver­si­che­rung lang­fris­tig den gewünsch­ten Mehr­wert bie­tet.

Vor- und Nach­tei­le der Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung

Bei der Ent­schei­dung für eine Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung spie­len sowohl Vor- als auch Nach­tei­le eine ent­schei­den­de Rol­le. Einer der Haupt­vor­tei­le ist die Sicher­heit durch den garan­tier­ten Zins­satz und den Todes­fall­schutz, was den Ver­si­cher­ten eine gewis­se finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät bie­tet. Die­se Ver­si­che­rung ermög­licht es, Kapi­tal sowohl für die Alters­vor­sor­ge als auch zur Absi­che­rung der Ange­hö­ri­gen auf­zu­bau­en. Beson­ders für Men­schen, die eine unkom­pli­zier­te und siche­re Anla­ge­form ohne stän­di­ge Über­wa­chung bevor­zu­gen, kann dies vor­teil­haft sein.

Die Nach­tei­le sind jedoch nicht zu igno­rie­ren. Die Ren­di­ten sind auf­grund der gegen­wär­ti­gen Nied­rig­zins­pha­se häu­fig ent­täu­schend, da der garan­tier­te Zins­satz in den letz­ten Jah­ren dras­tisch gesun­ken ist. Zudem kön­nen ver­steck­te Kos­ten und Gebüh­ren die tat­säch­li­che Ren­di­te erheb­lich schmä­lern. Bestehen­de Ver­trä­ge wei­sen zwar noch steu­er­li­che Vor­tei­le auf, doch für Neu­ver­trä­ge seit 2005 gel­ten stren­ge­re steu­er­li­che Vor­schrif­ten, die die Attrak­ti­vi­tät min­dern. Auch die Fle­xi­bi­li­tät in der Bei­trags­an­pas­sung ist ein­ge­schränkt. Die­se Aspek­te ver­deut­li­chen, dass eine Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung für die­je­ni­gen, die nach höhe­rer Ren­di­te und Fle­xi­bi­li­tät stre­ben, weni­ger geeig­net ist.

Vor­tei­le

Die Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung bie­tet meh­re­re Vor­tei­le, die sie für bestimm­te Per­so­nen­grup­pen attrak­tiv machen. Einer der wesent­li­chen Vor­tei­le ist die Sicher­heit, die durch den garan­tier­ten Zins­satz gewähr­leis­tet wird. Die­ser schafft eine plan­ba­re finan­zi­el­le Grund­la­ge, die unab­hän­gig von Markt­schwan­kun­gen besteht. Zusätz­lich zur Sicher­heit des Spar­an­teils kommt der umfas­sen­de Todes­fall­schutz. Im Fal­le des Able­bens des Ver­si­cher­ten wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit wird eine ver­ein­bar­te Sum­me an die Hin­ter­blie­be­nen aus­ge­zahlt, was finan­zi­el­le Sicher­heit für die Fami­lie bie­tet. Die­se Kom­bi­na­ti­on aus Spar- und Ver­si­che­rungs­leis­tung in einem Pro­dukt spart den Ver­si­che­rungs­neh­mern die sepa­ra­te Ver­wal­tung unter­schied­li­cher Ver­trä­ge. Ein wei­te­rer Plus­punkt sind die steu­er­li­chen Vor­tei­le, die ins­be­son­de­re bei älte­ren Ver­trä­gen zur Gel­tung kom­men. Vor allem bei lan­gen Lauf­zei­ten und wenn Aus­zah­lun­gen zu einem spä­te­ren Zeit­punkt im Leben erfol­gen, kön­nen die­se steu­er­li­chen Erleich­te­run­gen den Ver­trag attrak­ti­ver machen. Die Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung rich­tet sich somit an Per­so­nen, die Wert auf Sta­bi­li­tät und eine maß­vol­le Ren­di­te legen, ohne hohe Risi­ken ein­zu­ge­hen.

Nach­tei­le

Trotz eini­ger Vor­tei­le weist die Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung auch meh­re­re bemer­kens­wer­te Nach­tei­le auf. Die gerin­ge Ren­di­te ist einer der pri­mä­ren Kri­tik­punk­te, die sich in den letz­ten Jah­ren durch die anhal­ten­de Nied­rig­zins­pha­se ver­stärkt hat. Der garan­tier­te Zins­satz liegt gegen­wär­tig oft deut­lich unter 1 Pro­zent, was dazu führt, dass die tat­säch­li­chen Erträ­ge nach Abzug von Kos­ten und Steu­ern ent­täu­schend aus­fal­len kön­nen. Zudem fal­len bei Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­run­gen häu­fig Ver­wal­tungs- und Abschluss­ge­büh­ren an, wel­che die Ren­di­te wei­ter schmä­lern. Die­se Gebüh­ren­struk­tur kann dazu füh­ren, dass ein ver­meint­li­cher Anla­ge­er­folg letzt­lich gerin­ger aus­fällt als geplant. Hin­zu kommt die ein­ge­schränk­te Fle­xi­bi­li­tät: Ver­trags­än­de­run­gen oder vor­zei­ti­ge Kün­di­gun­gen sind meist mit finan­zi­el­len Nach­tei­len ver­bun­den, was die Anpas­sungs­fä­hig­keit an per­sön­li­che Lebens­um­stän­de ein­schränkt. Auch die steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen haben sich seit 2005 ver­schlech­tert. Die Kapi­tal­erträ­ge sind bei Neu­ver­trä­gen voll steu­er­pflich­tig, was die Attrak­ti­vi­tät die­ser Anla­ge­form wei­ter min­dert. Schließ­lich ist die Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung für Anle­ger, die Wert auf Fle­xi­bi­li­tät und die Mög­lich­keit legen, aktiv auf Markt­ver­än­de­run­gen zu reagie­ren, nicht die opti­ma­le Wahl.

Aktu­el­le Markt­ent­wick­lun­gen und Trends

Die heu­ti­gen Markt­ent­wick­lun­gen beein­flus­sen die Attrak­ti­vi­tät der Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung erheb­lich. In einem dau­er­haf­ten Nied­rig­zins­um­feld kämp­fen die­se Ver­si­che­rungs­pro­duk­te mit stark gesun­ke­nen garan­tier­ten Zins­sät­zen, die oft­mals unter einem Pro­zent lie­gen. Die­se Situa­ti­on macht es beson­ders her­aus­for­dernd, signi­fi­kan­te­re Ren­di­ten zu erzie­len, da selbst die mög­li­che Über­schuss­be­tei­li­gung durch Alt­ver­trä­ge mit höhe­ren Garan­tie­zin­sen geschmä­lert wird. Ins­be­son­de­re für Neu­ver­trä­ge stellt dies ein Pro­blem dar, da die Erfolgs­aus­sich­ten im Ver­gleich zu moder­ni­sier­ten Invest­ment­al­ter­na­ti­ven eher ein­ge­schränkt sind. Der Markt­trend geht ver­mehrt hin zu fle­xi­ble­ren und poten­zi­ell ren­ta­ble­ren Anla­ge­for­men wie ETFs oder akti­ve Fonds, die sich bes­ser an die vola­ti­le wirt­schaft­li­che Lage anpas­sen kön­nen und höhe­re Erträ­ge ver­spre­chen. Die­se Pro­duk­te haben den Vor­teil, dass sie auch an die indi­vi­du­el­len Risi­ko­pro­fi­le der Anle­ger ange­passt wer­den kön­nen und somit eine will­kom­me­ne Alter­na­ti­ve für Inves­to­ren dar­stel­len, die bereit sind, höhe­re Risi­ken für höhe­re Ren­di­ten ein­zu­ge­hen. In die­sem sich wan­deln­den Markt­um­feld ist es essen­zi­ell, die eige­ne Anla­ge­stra­te­gie regel­mä­ßig zu über­den­ken und gege­be­nen­falls auf Bera­tung durch Exper­ten zu set­zen, um die best­mög­li­che Vor­sor­ge­lö­sung zu fin­den.

Zins­um­feld und sei­ne Aus­wir­kun­gen

Das der­zei­ti­ge Zins­um­feld hat einen erheb­li­chen Ein­fluss auf die Attrak­ti­vi­tät von Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­run­gen. Seit Jah­ren befin­den sich die Zin­sen auf einem his­to­ri­schen Tief­punkt, was die garan­tier­ten Zins­sät­ze, die einst ein attrak­ti­ves Merk­mal die­ser Ver­si­che­run­gen waren, stark redu­ziert hat. In vie­len Fäl­len liegt der garan­tier­te Zins­satz bei neu­en Ver­trä­gen heu­te unter 1 Pro­zent, was die poten­zi­el­len Ren­di­ten erheb­lich schmä­lert. Die­se nied­ri­gen Zins­sät­ze beein­flus­sen nicht nur die Höhe der garan­tier­ten Erträ­ge, son­dern auch die Über­schuss­be­tei­li­gun­gen, die Ver­si­che­rungs­neh­mer zusätz­lich erhal­ten kön­nen. Ver­trä­ge, die vor vie­len Jah­ren abge­schlos­sen wur­den, ver­spra­chen oft höhe­re garan­tier­te Zins­sät­ze und sind dadurch für Ver­si­che­rer belas­tend, da sie die ursprüng­li­chen Ver­spre­chen erfül­len müs­sen, wäh­rend sie gleich­zei­tig mit den Her­aus­for­de­run­gen der aktu­ell nied­ri­gen Zin­sen zu kämp­fen haben. Die­ser Zustand führt dazu, dass Neu­ver­trä­ge oft weni­ger attrak­tiv sind, vor allem im Ver­gleich zu moder­ne­ren Anla­ge­op­tio­nen, die poten­zi­ell höhe­re Ren­di­ten bei gleich­zei­tig höhe­rem Risi­ko bie­ten. Daher soll­ten poten­zi­el­le Ver­si­che­rungs­neh­mer ihre Ent­schei­dung, in eine Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung zu inves­tie­ren, sorg­fäl­tig abwä­gen und die aktu­el­len wirt­schaft­li­chen Bedin­gun­gen berück­sich­ti­gen. Eine pro­fes­sio­nel­le Bera­tung kann hel­fen, die Aus­wir­kun­gen des Zins­um­fel­des bes­ser zu ver­ste­hen und fun­dier­te Ent­schei­dun­gen zu tref­fen.

Ren­di­te­chan­cen und ‑risi­ken

In der aktu­el­len wirt­schaft­li­chen Land­schaft sind die Ren­di­te­chan­cen von Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­run­gen stark limi­tiert. Haupt­säch­lich ver­ant­wort­lich sind die anhal­tend nied­ri­gen Zin­sen, die dazu füh­ren, dass die garan­tier­ten Zins­sät­ze, die Ver­si­che­rungs­neh­mer erwar­ten kön­nen, der­zeit oft unter 1 Pro­zent lie­gen. Die­se Schwä­che im Zins­um­feld wirkt sich nega­tiv auf die Gesamt­per­for­mance sol­cher Ver­si­che­rungs­pro­duk­te aus. Zudem ver­rin­gern auch die mög­li­chen Über­schuss­be­tei­li­gun­gen die poten­zi­el­le Ren­di­te, da Alt­ver­trä­ge mit höhe­ren Garan­tie­zin­sen eine zusätz­li­che finan­zi­el­le Belas­tung für Ver­si­che­rer dar­stel­len. Die­se spe­zi­fi­sche Situa­ti­on kann die Attrak­ti­vi­tät neu­er Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­run­gen beein­träch­ti­gen, ins­be­son­de­re für Anle­ger, die auf hohe Ren­di­ten abzie­len. Neben den rand­stän­di­gen Ren­di­te­ver­spre­chen soll­ten Inves­to­ren auch die mit einer Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung ver­bun­de­nen Risi­ken berück­sich­ti­gen, ein­schließ­lich ver­steck­ter Kos­ten und der Mög­lich­keit ver­pass­ter Markt­chan­cen, die sich aus der gerin­gen Fle­xi­bi­li­tät die­ser Anla­ge­form erge­ben. Ange­sichts die­ser Fak­to­ren ist eine kri­ti­sche Bewer­tung und ein sorg­fäl­ti­ger Abgleich mit indi­vi­du­el­len Anla­ge­zie­len uner­läss­lich, um die poten­zi­el­len Vor­tei­le und Risi­ken einer Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung voll­stän­dig zu ver­ste­hen und zu bewer­ten. Vor die­ser Ent­schei­dung kann eine fun­dier­te Finanz­be­ra­tung rat­sam sein, um sicher­zu­stel­len, dass alle Aspek­te der Risi­ko-Ren­di­te-Dyna­mik ange­mes­sen berück­sich­tigt wer­den.

Steu­er­li­che Aspek­te der Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung

Seit der Reform des Alters­ein­künf­te­ge­set­zes im Jahr 2005 gel­ten für Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­run­gen neue steu­er­li­che Rege­lun­gen, die erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf ihre Attrak­ti­vi­tät haben kön­nen. Für Ver­trä­ge, die nach dem 31. Dezem­ber 2004 abge­schlos­sen wur­den, sind die Erträ­ge aus die­sen Ver­si­che­run­gen grund­sätz­lich voll steu­er­pflich­tig. Um von einer steu­er­li­chen Begüns­ti­gung zu pro­fi­tie­ren, müs­sen bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein: Der Ver­trag muss min­des­tens zwölf Jah­re lau­fen und die Aus­zah­lung darf erst ab dem 62. Lebens­jahr des Ver­si­che­rungs­neh­mers erfol­gen. In sol­chen Fäl­len wird nur die Hälf­te der erziel­ten Erträ­ge besteu­ert.

Ein wei­te­rer steu­er­li­cher Aspekt, den man berück­sich­ti­gen soll­te, betrifft die Ren­ten­ein­tritts­zeit­punk­te. Je spä­ter der Ver­si­cher­te sei­ne Ren­te beginnt, des­to gerin­ger ist der steu­er­pflich­ti­ge Anteil der Erträ­ge. Bei­spiels­wei­se sind bei einem Ren­ten­ein­tritt mit 65 Jah­ren 18 Pro­zent der Erträ­ge steu­er­pflich­tig, wäh­rend bei einem Ein­tritts­al­ter von 67 Jah­ren nur 17 Pro­zent ver­steu­ert wer­den müs­sen. Die­se Mög­lich­keit der Steu­er­op­ti­mie­rung kann ins­be­son­de­re für lang­jäh­ri­ge Ver­si­che­rungs­neh­mer von Inter­es­se sein, bie­tet jedoch poten­zi­ell nur einen gerin­gen finan­zi­el­len Vor­teil im Gesamt­bild der gerin­gen Ren­di­ten.

Steu­er­ge­set­ze seit 2005

Mit der Reform des Alters­ein­künf­te­ge­set­zes im Jahr 2005 hat sich die steu­er­li­che Behand­lung von Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­run­gen grund­le­gend ver­än­dert. Seit­dem sind Kapi­tal­erträ­ge aus die­sen Ver­si­che­run­gen, die nach dem 31. Dezem­ber 2004 abge­schlos­sen wur­den, grund­sätz­lich voll steu­er­pflich­tig. Aller­dings gibt es bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen, unter denen eine steu­er­li­che Erleich­te­rung mög­lich ist. So wird nur die Hälf­te der Erträ­ge besteu­ert, wenn der Ver­trag eine Min­dest­lauf­zeit von zwölf Jah­ren auf­weist und die Aus­zah­lung erst ab dem 62. Lebens­jahr des Ver­si­che­rungs­neh­mers erfolgt. Dies kann ins­be­son­de­re bei einer ein­ma­li­gen Kapi­tal­aus­zah­lung von Bedeu­tung sein.

Dar­über hin­aus beein­flus­sen die gewähl­ten Aus­zah­lungs­zeit­punk­te die Steu­er­last erheb­lich. So redu­ziert sich der steu­er­pflich­ti­ge Anteil der Erträ­ge mit dem spä­te­ren Ren­ten­ein­tritts­zeit­punkt. Bei­spiels­wei­se sind bei Ren­ten­be­ginn mit 65 Jah­ren 18 Pro­zent der Erträ­ge steu­er­pflich­tig, wohin­ge­gen bei einem Beginn mit 67 Jah­ren ledig­lich 17 Pro­zent zu ver­steu­ern sind. Die­se steu­er­li­chen Rege­lun­gen kön­nen in bestimm­ten Sze­na­ri­en eine Rol­le bei der Ent­schei­dung für oder gegen eine Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung spie­len. Aller­dings soll­te man die poten­zi­el­len steu­er­li­chen Vor­tei­le stets im Kon­text der ins­ge­samt oft nied­ri­gen Ren­di­te­er­war­tun­gen berück­sich­ti­gen, die durch das aktu­el­le Zins­ni­veau und die Kos­ten­struk­tur beein­flusst wer­den. Daher ist es rat­sam, indi­vi­du­el­le steu­er­li­che und finan­zi­el­le Aspek­te sorg­fäl­tig zu prü­fen und gege­be­nen­falls eine Bera­tung durch einen Steu­er­be­ra­ter oder Finanz­ex­per­ten in Anspruch zu neh­men.

Ein­fluss der Aus­zah­lungs­zeit­punk­te

Die Aus­zah­lungs­zeit­punk­te haben einen wesent­li­chen Ein­fluss auf die Steu­er­be­las­tung und damit auch auf die Net­to­ren­di­te einer Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung. Gemäß den steu­er­li­chen Rege­lun­gen, die seit der Reform des Alters­ein­künf­te­ge­set­zes 2005 gel­ten, pro­fi­tiert man von steu­er­li­chen Vor­tei­len, wenn die Aus­zah­lung erst nach dem 62. Lebens­jahr des Ver­si­che­rungs­neh­mers erfolgt und der Ver­trag min­des­tens zwölf Jah­re besteht. Unter die­sen Bedin­gun­gen wird nur die Hälf­te der Erträ­ge besteu­ert. Dies kann beson­ders bei gro­ßen ein­ma­li­gen Aus­zah­lun­gen vor­teil­haft sein.

Dar­über hin­aus spielt der Zeit­punkt des Ren­ten­ein­tritts eine ent­schei­den­de Rol­le, denn er beein­flusst den steu­er­pflich­ti­gen Anteil der Erträ­ge. Je spä­ter der Ein­tritt in den Ruhe­stand erfolgt, des­to nied­ri­ger ist die­ser Anteil. Bei einem Ren­ten­be­ginn im Alter von 65 Jah­ren sind bei­spiels­wei­se 18 Pro­zent der Erträ­ge steu­er­pflich­tig, wohin­ge­gen die­ser Satz bei einem Ren­ten­ein­tritt mit 67 Jah­ren auf 17 Pro­zent sinkt. Die­se Steu­er­re­ge­lung bie­tet eine gewis­se Fle­xi­bi­li­tät und kann stra­te­gisch genutzt wer­den, um die Steu­er­last zu redu­zie­ren. Den­noch ist es wich­tig, die­se poten­zi­el­len Vor­tei­le im Gesamt­zu­sam­men­hang der häu­fig nied­ri­gen Gesamt­ren­di­ten zu sehen, die durch das der­zei­ti­ge Zins­ni­veau und die Gebüh­ren­struk­tur beein­flusst wer­den. Eine genaue Ana­ly­se der per­sön­li­chen finan­zi­el­len Situa­ti­on und eine kom­pe­ten­te Bera­tung durch Finanz­ex­per­ten kön­nen hel­fen, die opti­ma­len Aus­zah­lungs­zeit­punk­te zu bestim­men und die finan­zi­el­le Pla­nung ent­spre­chend abzu­stim­men.

Für wen ist die Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung geeig­net?

Eine Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung kann ins­be­son­de­re für Men­schen attrak­tiv sein, die Sta­bi­li­tät und Sicher­heit bei ihrer finan­zi­el­len Pla­nung schät­zen. Die­se Ver­si­che­rungs­form spricht vor allem Per­so­nen mitt­le­ren Alters an, die oft eine Fami­lie haben und sowohl für die finan­zi­el­le Absi­che­rung ihrer Ange­hö­ri­gen im Todes­fall als auch für das eige­ne Alter vor­sor­gen möch­ten. Der garan­tier­te Zins­satz, auch wenn er in den letz­ten Jah­ren gesun­ken ist, bie­tet vie­len eine gewis­se finan­zi­el­le Sicher­heit. Zudem kann der dua­le Schutz durch die Kom­bi­na­ti­on von Todes­fall­schutz und Kapi­tal­auf­bau für Per­so­nen vor­teil­haft sein, die sich nicht inten­siv mit Inves­ti­tio­nen und Markt­trends beschäf­ti­gen möch­ten. Zusätz­lich kön­nen Steu­er­erleich­te­run­gen bei lan­gen Lauf­zei­ten und dem Zeit­punkt der Aus­zah­lung attrak­tiv sein, vor allem für die­je­ni­gen, die nicht vor dem Alter von 62 Jah­ren an ihr ange­spar­tes Kapi­tal her­an möch­ten. Den­noch soll­ten sich poten­zi­el­le Ver­si­che­rungs­neh­mer bewusst sein, dass der aktu­el­le nied­ri­ge Zins­satz und die damit ver­bun­de­ne ein­ge­schränk­te Ren­di­te­po­ten­zi­al die­se Ver­si­che­rung weni­ger geeig­net für Men­STEU­ER­chen machen, die auf höhe­re Ren­di­ten abzie­len oder fle­xi­ble­re Anla­ge­op­tio­nen bevor­zu­gen. Eine gründ­li­che Bewer­tung der per­sön­li­chen finan­zi­el­le Situa­ti­on sowie eine pro­fes­sio­nel­le Bera­tung kön­nen dabei hel­fen, zu ent­schei­den, ob eine Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung den indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen ent­spricht.

Alter­na­ti­ven zur Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung

Ange­sichts der gesun­ke­nen Attrak­ti­vi­tät von Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­run­gen suchen vie­le Anle­ger nach alter­na­ti­ven Wegen zur Ver­mö­gens­bil­dung und Alters­vor­sor­ge. Eine der gän­gigs­ten Optio­nen sind Exch­an­ge Traded Funds (ETFs), die eine brei­te Diver­si­fi­ka­ti­on bei rela­tiv nied­ri­gen Kos­ten ermög­li­chen und oft höhe­re Ren­di­te­chan­cen bie­ten. Wei­ter­hin erfreu­en sich Fonds- und Akti­en­in­ves­ti­tio­nen wach­sen­der Beliebt­heit, da sie eine fle­xi­ble Anla­ge­stra­te­gie zulas­sen und das Poten­zi­al haben, von Markt­ent­wick­lun­gen unmit­tel­bar zu pro­fi­tie­ren.

Ein wei­te­rer Weg zur finan­zi­el­len Absi­che­rung ist die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung, die im Ver­gleich zur Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung oft nied­ri­ge­re Bei­trä­ge erfor­dert und sich rein auf den Todes­fall­schutz kon­zen­triert. Dies erlaubt es dem Ver­si­che­rungs­neh­mer, den Spar­an­teil ander­wei­tig, mög­li­cher­wei­se mit höhe­ren Ren­di­ten, zu inves­tie­ren. Auch die Inves­ti­ti­on in Immo­bi­li­en ist eine belieb­te Alter­na­ti­ve, die neben der poten­zi­el­len Wert­stei­ge­rung auch Miet­ein­kom­men gene­rie­ren kann.

Bei der Wahl der pas­sen­den Anla­ge- oder Ver­si­che­rungs­op­ti­on ist es ent­schei­dend, die eige­ne finan­zi­el­le Situa­ti­on, Risi­ko­be­reit­schaft und die lang­fris­ti­gen Zie­le zu berück­sich­ti­gen. Um fun­dier­te Ent­schei­dun­gen zu tref­fen, kann es hilf­reich sein, eine Bera­tung durch unab­hän­gi­ge Finanz­ex­per­ten in Anspruch zu neh­men, die indi­vi­du­el­le Stra­te­gien anbie­ten und dabei hel­fen, ein maß­ge­schnei­der­tes Port­fo­lio zu erstel­len, das den per­sön­li­chen Bedürf­nis­sen und Markt­ge­ge­ben­hei­ten ent­spricht.

Ande­re Anla­ge­op­tio­nen

Im Zuge des schwin­den­den Inter­es­ses an Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­run­gen ori­en­tie­ren sich vie­le Anle­ger an alter­na­ti­ven Invest­ment­mög­lich­kei­ten, die oft attrak­ti­ve­re Ren­di­ten und mehr Fle­xi­bi­li­tät bie­ten. Eine der belieb­tes­ten Alter­na­ti­ven sind Exch­an­ge Traded Funds (ETFs), die eine kos­ten­güns­ti­ge Mög­lich­keit bie­ten, in einen diver­si­fi­zier­ten Korb von Wert­pa­pie­ren zu inves­tie­ren. ETFs zeich­nen sich durch ihre Trans­pa­renz und Anpas­sungs­fä­hig­keit aus und eig­nen sich her­vor­ra­gend für Anle­ger, die eine akti­ve Rol­le bei der Ver­wal­tung ihrer Invest­ments über­neh­men möch­ten.

Auch Fonds- und Akti­en­spar­plä­ne gewin­nen an Popu­la­ri­tät, da sie Anle­gern ermög­li­chen, in ver­schie­de­ne Märk­te zu inves­tie­ren und von deren Ent­wick­lung direkt zu pro­fi­tie­ren. Die­se Optio­nen kön­nen sich beson­ders für Per­so­nen eig­nen, die bereit sind, ein höhe­res Risi­ko ein­zu­ge­hen, um poten­zi­ell höhe­re Ren­di­ten zu erzie­len. Dar­über hin­aus bie­ten Fonds im Ver­gleich zur Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung eine grö­ße­re Fle­xi­bi­li­tät, was die Anpas­sung von Bei­trä­gen oder die Umschich­tung von Kapi­tal betrifft.

Für die­je­ni­gen, die einen ver­trau­ten Ansatz der Anla­ge ver­fol­gen möch­ten, könn­te die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung eine sinn­vol­le Alter­na­ti­ve dar­stel­len. Die­se kon­zen­triert sich pri­mär auf den Todes­fall­schutz und ist oft güns­ti­ger als Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­run­gen. Der spa­ren­de Ver­si­che­rungs­an­teil kann ander­wei­tig inves­tiert wer­den, bei­spiels­wei­se in Immo­bi­li­en, eine bewähr­te Metho­de zur Absi­che­rung gegen Infla­ti­on und zur Gene­rie­rung von Miet­ein­nah­men.

Wich­tig bei der Wahl der pas­sen­den Anla­ge­stra­te­gie ist die Berück­sich­ti­gung der indi­vi­du­el­len finan­zi­el­len Situa­ti­on und Risi­ko­be­reit­schaft. Eine pro­fes­sio­nel­le Finanz­be­ra­tung kann dabei hel­fen, per­sön­li­che Ziel­set­zun­gen klar zu defi­nie­ren und eine maß­ge­schnei­der­te Anla­ge­stra­te­gie zu ent­wi­ckeln, die sowohl den pri­va­ten als auch den makro­öko­no­mi­schen Rah­men­be­din­gun­gen gerecht wird.